- Entschädigung:
- 250 €
- Gilt für:
- Kurzstreckenflüge innerhalb der EU
Kennen Sie Ihre Rechte als Fluggast
Die Verordnung EG 261 schützt Passagiere auf Flügen aus der oder in die Europäische Union. Informieren Sie sich über Ihre Rechte und mögliche Entschädigungen.
Entschädigungstabelle
- Entschädigung:
- 400 €
- Gilt für:
- Mittelstreckenflüge innerhalb der EU
- Entschädigung:
- 400 €
- Gilt für:
- Mittelstreckenflüge außerhalb der EU
- Entschädigung:
- 600 €
- Gilt für:
- Langstreckenflüge außerhalb der EU
| Entfernung | Entschädigung | Gilt für |
|---|---|---|
| < 1.500 km | 250 € | Kurzstreckenflüge innerhalb der EU |
| > 1.500 km | 400 € | Mittelstreckenflüge innerhalb der EU |
| 1.500–3.500 km | 400 € | Mittelstreckenflüge außerhalb der EU |
| > 3.500 km | 600 € | Langstreckenflüge außerhalb der EU |
Welche Flüge sind abgedeckt?
Abgedeckte Flüge
- Flüge ab einem Flughafen in der EU
- Flüge in die EU mit einer europäischen Airline
Nicht abgedeckte Flüge
- Flüge in die EU mit einer außereuropäischen Airline
- Flüge ohne Abflug oder Ankunft in der EU
Wann besteht Anspruch auf Entschädigung?
Verspätung
Kommt Ihr Flug mehr als 3 Stunden verspätet an, können bis zu 600 € Entschädigung zustehen.
Annullierung
Wird Ihr Flug weniger als 14 Tage vorher annulliert, können Sie bis zu 600 € fordern.
Nichtbeförderung
Bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung können sofort bis zu 600 € zustehen.
Umstände der Entschädigung
Fälle mit Entschädigungsanspruch
- Technische Probleme am Flugzeug
- Betriebliche Probleme der Airline
- Streik des Airline-Personals
- Verspätung des vorherigen Fluges
- Personalmangel bei der Airline
Fälle ohne Entschädigungsanspruch
- Ungünstige Wetterbedingungen
- Streik des Flughafenpersonals
- Probleme der Flugsicherung
- Sicherheitsprobleme
- Probleme mit Passagierdokumenten
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