Kennen Sie Ihre Rechte als Fluggast

Die Verordnung EG 261 schützt Passagiere auf Flügen aus der oder in die Europäische Union. Informieren Sie sich über Ihre Rechte und mögliche Entschädigungen.

Entschädigungstabelle

Entfernung
< 1.500 km
Entschädigung:
250 €
Gilt für:
Kurzstreckenflüge innerhalb der EU
Entfernung
> 1.500 km
Entschädigung:
400 €
Gilt für:
Mittelstreckenflüge innerhalb der EU
Entfernung
1.500–3.500 km
Entschädigung:
400 €
Gilt für:
Mittelstreckenflüge außerhalb der EU
Entfernung
> 3.500 km
Entschädigung:
600 €
Gilt für:
Langstreckenflüge außerhalb der EU
EntfernungEntschädigungGilt für
< 1.500 km250 €Kurzstreckenflüge innerhalb der EU
> 1.500 km400 €Mittelstreckenflüge innerhalb der EU
1.500–3.500 km400 €Mittelstreckenflüge außerhalb der EU
> 3.500 km600 €Langstreckenflüge außerhalb der EU

Welche Flüge sind abgedeckt?

Abgedeckte Flüge

  • Flüge ab einem Flughafen in der EU
  • Flüge in die EU mit einer europäischen Airline

Nicht abgedeckte Flüge

  • Flüge in die EU mit einer außereuropäischen Airline
  • Flüge ohne Abflug oder Ankunft in der EU

Wann besteht Anspruch auf Entschädigung?

Verspätung

Kommt Ihr Flug mehr als 3 Stunden verspätet an, können bis zu 600 € Entschädigung zustehen.

Annullierung

Wird Ihr Flug weniger als 14 Tage vorher annulliert, können Sie bis zu 600 € fordern.

Nichtbeförderung

Bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung können sofort bis zu 600 € zustehen.

Umstände der Entschädigung

Fälle mit Entschädigungsanspruch

  • Technische Probleme am Flugzeug
  • Betriebliche Probleme der Airline
  • Streik des Airline-Personals
  • Verspätung des vorherigen Fluges
  • Personalmangel bei der Airline

Fälle ohne Entschädigungsanspruch

  • Ungünstige Wetterbedingungen
  • Streik des Flughafenpersonals
  • Probleme der Flugsicherung
  • Sicherheitsprobleme
  • Probleme mit Passagierdokumenten

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